Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hanna Klein Coaching · Spittelhofstraße 7a · 79271 St. Peter
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coach Hanna Klein (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching), annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
- Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
- Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
- Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee. Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er/sie das dem Coach gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
- Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde; demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
- Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees
- Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training.
- Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.
- Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint. Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin – und schriftlich erfolgen.
§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers
- Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell vereinbart wurden, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coaches aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht.
- Die Honorare sind nach jedem Termin innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
- Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Diese Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden (z. B. im Falle eines Unfalls) am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann verlangt werden.
- Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach; dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
- Wird ein Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
- Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen sowie der persönlichen Verhältnisse nur mit ausdrücklicher Zustimmung Auskünfte. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass er/sie zustimmen wird.
- Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe verpflichtet ist (z. B. bei Straftaten) oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch für Auskünfte an Personensorgeberechtigte, nicht aber an Ehegatten, Verwandte, Kollegen oder Vorgesetzte.
- Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit zutreffenden Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht zu; er/sie kann eine Herausgabe verlangen und erhält die festgehaltenen Informationen in Kopie. Abs. 2 bleibt unberührt.
- Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher beim Online-Coaching
Im Rahmen des Fernabsatzrechts (Coach und Coachee treffen sich zum Vertragsabschluss nicht persönlich) können Coaching-Kunden ihre Vertragserklärung hinsichtlich eines Online-Coachings (Termine, Preise) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Hanna Klein CoachingSpittelhofstraße 7a
79271 St. Peter
E-Mail: mail@hannaklein-coaching.de
Beträgt der zeitliche Abstand zwischen der Terminvereinbarung für ein Online-Coaching und dem Online-Coaching-Termin weniger als 14 Tage, fordert der Coach den/die Coachee gemäß § 356 Abs. 4 BGB per Mail gesondert dazu auf, auf einer Ausführung des Online-Coachings zum vereinbarten Termin zu bestehen. Der/die Coaching-Kunde wird darauf hingewiesen, dass er/sie damit sein/ihr Widerrufsrecht verliert – vorausgesetzt, dass die Dienstleistung vollständig erbracht wird. Akzeptiert der/die Coaching-Kunde diesen Verlust des Widerrufsrechts per Mail, gilt die Termin- und Preisvereinbarung als rechtlich verbindlich.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026